Gefahrstoff-QR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gefahrstoff-QR UG (haftungsbeschränkt) · Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Gefahrstoff-QR UG (haftungsbeschränkt), Musterstraße 1, 60311 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter"), und Kunden, die die Software-as-a-Service-Lösung „Gefahrstoff-QR" nutzen (nachfolgend „Kunde").

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedürfte.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der webbasierten Softwarelösung „Gefahrstoff-QR" als Software-as-a-Service (SaaS). Die Software ermöglicht die digitale Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung von Gefahrstoffinformationen in Form eines betrieblichen Gefahrstoffverzeichnisses nach Maßgabe der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang zu erweitern, einzuschränken oder anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Ausdrücklicher Haftungsausschluss: Die Software ist ein Hilfsmittel zur digitalen Dokumentation. Sie ersetzt weder die rechtlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV i.V.m. TRGS 400 noch die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 6 ASiG noch die Beratung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der im System hinterlegten Gefahrstoffinformationen liegt ausschließlich beim Kunden als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

(4) Der Anbieter schuldet nicht die Beschaffung der Sicherheitsdatenblätter (SDB), deren inhaltliche Prüfung oder die Erstellung von Betriebsanweisungen. Diese Pflichten obliegen dem Kunden nach § 14 GefStoffV.

§ 3 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)

(1) Der Anbieter strebt eine monatliche Systemverfügbarkeit von 99 % an, gemessen an der Gesamtzeit des jeweiligen Kalendermonats abzüglich der in Abs. 2 und 3 genannten Ausnahmen.

(2) Von der Verfügbarkeitsmessung ausgenommen sind: (a) geplante Wartungsfenster, die mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt wurden; (b) Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Handlungen Dritter oder Infrastrukturausfälle außerhalb des Kontrollbereichs des Anbieters (insbesondere Vercel, Supabase, AWS) zurückzuführen sind; (c) Ausfälle aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen.

(3) Die Verfügbarkeitsgarantie begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Mietminderung; sie dient allein als Qualitätsziel des Anbieters.

§ 4 Nutzungsbedingungen und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen dieser AGB während der Vertragslaufzeit.

(2) Der Kunde ist verpflichtet: (a) die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten keinen Zugang zu gewähren; (b) ausschließlich wahrheitsgemäße und aktuelle Daten einzupflegen; (c) die Software nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen; (d) den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch der Zugangsdaten bekannt wird.

(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, die er in das System einpflegt. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder von ihm ermächtigte Nutzer basieren.

(4) Pro gebuchtem Tarif ist eine vertraglich definierte Anzahl von Nutzerkonten zulässig. Die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte ist untersagt.

§ 5 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Als Kardinalpflichten gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Kein Ersatz für fachkundige Prüfung:Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die Software als Ersatz für die nach §§ 5, 6 ArbSchG, § 6 GefStoffV vorgeschriebene Gefährdungs­ beurteilung oder die Konsultation einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verwendet. Die im § 2 Abs. 3 beschriebene Eigenverantwortung des Kunden für die Datenqualität ist Grundlage des Vertragsverhältnisses.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer im Rahmen der Leistungserbringung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird im Rahmen des Registrierungsprozesses elektronisch abgeschlossen. Der Anbieter nutzt als Unterauftragsverarbeiter Vercel (Hosting) und Supabase (Datenbank, Authentifizierung), deren Rechenzentren sich in Frankfurt am Main, Deutschland (EU) befinden.

(3) Die Daten des Kunden werden mandantenfähig und strikt isoliert verarbeitet. Kein anderer Mandant kann auf die Daten des Kunden zugreifen.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei monatlicher Abrechnung ist die Vergütung jeweils am ersten Werktag des Abrechnungsmonats im Voraus fällig. Bei jährlicher Abrechnung ist die Jahresvergütung zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres im Voraus fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung den Zugang zur Software zu sperren, bis der rückständige Betrag vollständig gezahlt wurde. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich (E-Mail an die hinterlegte Adresse) angekündigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und Bestätigung durch den Anbieter und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beim monatlichen Tarif kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Beim Jahrestarif beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende des Vertragsjahres. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag um den jeweils gebuchten Zeitraum.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsvergütungen in Zahlungsverzug ist oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.

(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an kontakt@gefahrstoff-qr.de genügt). Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für 30 Tage zum Export bereit; danach werden alle Daten unwiederbringlich gelöscht.

§ 9 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (u.a. geänderte Rechtslage, neue Produktfunktionen, Sicherheitsanforderungen).

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist auf die Bedeutung der Frist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hin. Bei fristgerechtem Widerspruch endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(4) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform.